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21.01.2026 Kategorie: Gemeinde

„Der Körperschaftsstatus der Kirchgemeinden“

FULDAER - RUNDE tagt in Kassel - Wenn das nicht genau unser Thema in Braunschweig ist

Den Begriff „Körperschaft öffentlichen Rechts“ (KöR) haben wir wohl alle schon gehört. Die meisten wissen auch, dass dies etwas mit der Organisationsform von Kirchgemeinden zu tun hat. Was aber
genau bedeutet diese Rechtsform für unsere Arbeit? Und was könnte passieren, wenn dieser Status geändert würde – z.B. in „Körperschaften kirchlichen Rechts“, wovon plötzlich in einigen Landeskirchen
die Rede ist?

Diesen Fragen sind die Delegierten des Pfarrerverbandes am 16. und 17. Januar 2026 in Kassel nachgegangen.

Für die Pfarrerinnen und Pfarrer (wie auch die Gemeinden) der Braunschweiger Landeskirche stellen sich diese Fragen im Nachgang der Synodenbeschlüsse zur Strukturreform im November um so dringender. Zwar sollen Körperschaften öffentlichen Rechts nicht gänzlich abgeschafft werden. Sie verlagern sich aber auf die Ebene der neu zu bildenden Regionalgemeinden. Damit verlieren die bisherigen Kirchengemeinden ihren Körperschaftsstatus, was von vielen sehr kritisch gesehen wird.

Um etwas tiefer in die Thematik einzusteigen, finden Sie hier verschiedene Aufsätze und Artikel zur Thematik:

 

Beitrag von Frank Ahlgrim